Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner
Stand: September 2026
Clubary GbR, Dorfstraße 28, 49824 Laar, vertreten durch die Gesellschafter Silas Walkotte, Tim Hüsken und Tom Voet (nachfolgend „Clubary"). E-Mail: [email protected]
Diese Bedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Clubary und Vereinen, Druckpartnern und Firmen. Sie gelten nicht für Käufe von Endkund:innen in den Shops; dafür gelten die Verkaufsbedingungen des jeweiligen Shops.
Teil A: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge, die Clubary mit folgenden Partnern schließt:
- Vereine, die einen Fanshop auf der Plattform betreiben lassen (Teil B),
- Druckpartner, die Waren für die Plattform herstellen oder eigene Shops auf ihr betreiben (Teil C),
- Firmen, die einen Firmenshop für ihre Beschäftigten nutzen (Teil D).
Teil A und Teil E gelten für alle Partner. Die Teile B bis D gelten jeweils nur für die dort genannte Partnergruppe. Ist ein Partner in mehreren Rollen tätig, gelten die Teile für jede Rolle nebeneinander.
(2) Clubary schließt Verträge nur mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, insbesondere eingetragenen Vereinen, sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Wer für einen Partner handelt, versichert, zu dessen Vertretung berechtigt zu sein.
(3) Es gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarungen in Textform, dann ein von Clubary bestätigtes Angebot, dann der jeweilige besondere Teil dieser AGB, dann Teil A und Teil E. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Partners gelten nur, wenn Clubary ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Begriffe
- Plattform: die von Clubary betriebene Software für Online-Shops einschließlich der Verwaltungsoberfläche („Partnerkonto").
- Vereinsshop: ein Shop, in dem Clubary Waren mit Zeichen eines Vereins im eigenen Namen an Endkund:innen verkauft.
- Partnershop: ein Shop, in dem ein Druckpartner Waren aus seinem eigenen Sortiment anbietet.
- Firmenshop: ein zugangsbeschränkter Shop, über den Beschäftigte einer Firma Waren beim Druckpartner der Firma bestellen.
- Endkund:innen: Personen, die in einem Shop bestellen.
- Vereinszeichen: Name, Wappen, Logos, Marken und Farben eines Vereins.
- Produktionspreis: der Preis, zu dem ein Druckpartner eine Ware für einen Vereinsshop herstellt und versendet.
- Textform: eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger im Sinne des § 126b BGB, insbesondere eine E-Mail.
§ 3 Vertragsschluss und Partnerkonto
(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn Clubary eine Anfrage des Partners in Textform bestätigt oder das Partnerkonto freischaltet. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.
(2) Der Partner hält seine Angaben (Name, Anschrift, Vertretungsberechtigte, Bankverbindung, steuerliche Angaben, Kontaktadresse) aktuell. Druckpartner, die als Verkäufer auftreten, halten zusätzlich die für ihr Impressum und ihre Rechtstexte nötigen Angaben aktuell (§ 17).
(3) Zugänge zum Partnerkonto sind persönlich. Der Partner legt Zugänge nur für Personen an, die für ihn tätig sind, hält Zugangsdaten geheim und entzieht Zugänge, wenn eine Person ausscheidet. Für die Anmeldung ist ein zweiter Faktor (App-Code oder Passkey) erforderlich. Besteht der Verdacht, dass Unbefugte Zugang erlangt haben, informiert der Partner Clubary unverzüglich.
(4) Mitarbeitende von Clubary können zu Support-, Wartungs- und Sicherheitszwecken auf das Partnerkonto zugreifen und dort in der Rolle eines Nutzers handeln. Solche Zugriffe werden protokolliert.
§ 4 Leistungen von Clubary und ihre Weiterentwicklung
(1) Clubary stellt die Plattform bereit und betreibt sie. Den genauen Umfang regeln die Teile B bis D und die Leistungsbeschreibung auf clubary.shop in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
(2) Clubary entwickelt die Plattform weiter. Clubary darf Funktionen ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht, etwa technische Weiterentwicklung, Sicherheit, geänderte Rechtslage oder die Einbindung neuer Dienstleister, und der Kern der vereinbarten Leistung erhalten bleibt. Wesentliche Änderungen, die den Partner nachteilig betreffen, kündigt Clubary mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Der Partner kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung fristlos kündigen.
(3) Die Gestaltung der Shops liegt bei Clubary. Der Partner kann Wünsche äußern; Clubary setzt sie um, soweit sie technisch möglich sind und dem einheitlichen Betrieb der Plattform nicht entgegenstehen.
§ 5 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Clubary stellt die Plattform mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Kalendermonat bereit, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums ins Internet. Nicht eingerechnet sind angekündigte Wartungsarbeiten sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von Clubary liegen, etwa Störungen des Internets, von Zahlungs- oder Versanddienstleistern oder Ereignisse nach § 24.
(2) Geplante Wartungen führt Clubary nach Möglichkeit werktags zwischen 22 und 6 Uhr durch und kündigt sie mindestens 24 Stunden vorher an. Dringende Sicherheitsupdates darf Clubary jederzeit einspielen; der Partner wird dann nachträglich informiert.
(3) Gesetzliche Rechte des Partners bei Mängeln der Plattform, insbesondere zur Minderung eines vereinbarten Entgelts, bleiben unberührt.
§ 6 Inhalte des Partners
(1) Der Partner ist für die Inhalte verantwortlich, die er Clubary überlässt oder selbst auf der Plattform einstellt, etwa Logos, Motive, Texte, Produktdaten und Bilder. Er versichert, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt und dass die Inhalte nicht gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen.
(2) Macht ein Dritter geltend, dass Inhalte des Partners seine Rechte verletzen, informiert Clubary den Partner unverzüglich. Der Partner stellt Clubary von solchen Ansprüchen frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Clubary überlässt dem Partner auf Wunsch die Verteidigung, erkennt ohne seine Zustimmung keine Ansprüche an und schließt ohne seine Zustimmung keinen Vergleich.
(3) Der Partner räumt Clubary an seinen Inhalten die einfachen, nicht übertragbaren Nutzungsrechte ein, die für den Betrieb seines Shops und die Erfüllung dieses Vertrags erforderlich sind, einschließlich der Anpassung an technische Formate. Weitergehende Rechte an Vereinszeichen regelt § 11. Rechte des Partners an seinen Inhalten bleiben im Übrigen unberührt.
§ 7 Inhalteprüfung, Einschränkung und Sperrung
(1) Nicht zulässig sind Inhalte und Waren, die Rechte Dritter verletzen (insbesondere Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte), die rechtswidrig sind, zu Gewalt aufrufen, Personen oder Gruppen herabwürdigen oder verfassungsfeindliche Kennzeichen enthalten.
(2) Clubary prüft Inhalte nicht vorab auf Rechtsverletzungen, sondern wenn Anhaltspunkte bekannt werden, insbesondere nach einer Meldung. Die Prüfung erfolgt durch Mitarbeitende von Clubary, nicht automatisiert. Rechtswidrige Inhalte kann jede Person über [email protected] melden; Clubary bestätigt den Eingang und teilt die Entscheidung mit.
(3) Clubary darf folgende Maßnahmen ergreifen, soweit sie verhältnismäßig sind:
- einzelne Inhalte oder Artikel ausblenden oder entfernen,
- einen Shop vorübergehend offline nehmen (pausieren),
- das Partnerkonto sperren,
- den Vertrag kündigen (§ 25).
Gründe dafür sind insbesondere: unzulässige Inhalte nach Absatz 1, begründeter Verdacht auf Betrug oder Missbrauch, Sicherheitsrisiken für die Plattform oder für Endkund:innen, Zahlungsverzug nach Mahnung (§ 9), wiederholte oder schwerwiegende Verstöße gegen Qualitäts- oder Lieferpflichten (Teil C), falsche Pflichtangaben sowie behördliche oder gerichtliche Anordnungen.
(4) Vor einer Maßnahme gibt Clubary dem Partner Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Abhilfe, es sei denn, eine sofortige Maßnahme ist zum Schutz von Endkund:innen, Dritten oder der Plattform erforderlich. Clubary begründet jede Maßnahme spätestens mit ihrem Wirksamwerden in Textform. Die Begründung nennt die Maßnahme, den zugrunde liegenden Sachverhalt, die Grundlage in Gesetz oder AGB und die Möglichkeit, Einwände zu erheben.
(5) Einwände gegen eine Maßnahme kann der Partner jederzeit an [email protected] richten. Clubary prüft sie unverzüglich und hebt die Maßnahme auf, wenn ihr Grund entfallen ist. Der Rechtsweg bleibt offen.
§ 8 Entgelte und Umsatzsteuer
(1) Die Entgelte ergeben sich aus den Teilen B bis D und der bei Vertragsschluss geltenden Preisangabe auf clubary.shop oder dem Angebot von Clubary.
(2) Clubary ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG und berechnet derzeit keine Umsatzsteuer. Unterliegt Clubary künftig der Regelbesteuerung, verstehen sich die Entgelte ab diesem Zeitpunkt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Clubary teilt dies dem Partner so früh wie möglich, in der Regel mindestens vier Wochen vorher, in Textform mit. Der Partner kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt der Umstellung kündigen.
(3) Zahlungen von Clubary an den Partner (Lizenzbeteiligung nach § 12, Produktionspreise nach § 16) rechnet Clubary im Gutschriftverfahren ab, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Partner teilt Clubary mit, ob er umsatzsteuerpflichtig ist, und informiert über Änderungen. Er kann dem Gutschriftverfahren in Textform widersprechen und stellt dann selbst Rechnung.
§ 9 Zahlung, Verzug, Aufrechnung
(1) Rechnungen von Clubary sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Clubary stellt Rechnungen per E-Mail.
(2) Gerät der Partner in Verzug, schuldet er Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und die Pauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB. Ist der Partner nach einer Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen weiter in Verzug, darf Clubary nach Ankündigung in Textform die betroffenen kostenpflichtigen Leistungen aussetzen, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Bereits aufgegebene Bestellungen von Endkund:innen werden davon nicht berührt.
(3) Der Partner kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder die aus demselben Vertragsverhältnis stammen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
(4) Clubary darf eigene Forderungen gegen den Partner, insbesondere aus Reklamationen nach § 15, mit Zahlungen an den Partner verrechnen. Die Verrechnung wird in der jeweiligen Abrechnung ausgewiesen.
§ 10 Referenzen
(1) Clubary darf Vereine und Druckpartner während der Vertragslaufzeit mit Namen und Logo als Partner nennen, etwa auf clubary.shop, in Präsentationen und in sozialen Medien. Der Partner kann dem jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Bereits gedruckte Materialien dürfen aufgebraucht werden.
(2) Firmen nennt Clubary nur, wenn die Firma dem vorher in Textform zugestimmt hat.
Teil B: Besondere Bestimmungen für Vereine
§ 11 Vereinsshop und Nutzungsrechte
(1) Clubary richtet für den Verein einen Fanshop ein und betreibt ihn. Clubary verkauft die Waren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Endkund:innen und übernimmt Zahlungsabwicklung, Rechnungsstellung, Kundenservice, Widerrufe und Reklamationen. Hergestellt und versendet werden die Waren durch einen Druckpartner oder einen anderen Produktionsdienstleister im Auftrag von Clubary. Der Verein wird nicht Vertragspartei der Kaufverträge und trägt kein Lager- oder Zahlungsrisiko.
(2) Für den Verein entstehen keine Kosten. Clubary legt Sortiment und Verkaufspreise fest. Der Verein kann der Aufnahme einzelner Artikel oder Motive widersprechen; Clubary nimmt sie dann nicht in den Shop auf oder entfernt sie innerhalb von zehn Werktagen.
(3) Der Verein stellt seine Vereinszeichen in druckfähiger Form bereit, benennt eine Ansprechperson und gibt den Shop vor dem Start frei. Neue Motive stimmt Clubary vor der Veröffentlichung mit dem Verein ab.
(4) Der Verein räumt Clubary für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Vereinszeichen zu folgenden Zwecken zu nutzen:
- Darstellung im Vereinsshop und Werbung für den Vereinsshop, auch in sozialen Medien, Suchmaschinen und Newslettern,
- Aufbringen auf Waren durch Druck, Stick oder andere Veredelung,
- Verkauf dieser Waren über den Vereinsshop,
- Anpassungen, soweit sie für die technische Umsetzung erforderlich sind (Größe, Farbraum, Vektorisierung, Stickprogramm), ohne den Gesamteindruck zu verändern.
Clubary darf den mit Herstellung und Versand beauftragten Dienstleistern entsprechende Rechte einräumen, soweit das für die Herstellung und Auslieferung nötig ist. Weitergehende Rechte an den Vereinszeichen erwirbt Clubary nicht.
(5) Der Verein versichert, dass er über diese Rechte verfügt, insbesondere dass er die erforderlichen Nutzungsrechte von der Person erworben hat, die das Wappen gestaltet hat. Zeichen von Verbänden, Ligen oder Sponsoren darf Clubary nur verwenden, wenn der Verein die Berechtigung dafür nachweist. § 6 Abs. 2 gilt entsprechend.
§ 12 Lizenzbeteiligung
(1) Der Verein erhält für die Nutzung der Vereinszeichen eine Lizenzbeteiligung von 5 % des Verkaufspreises jedes im Vereinsshop verkauften Artikels. Verkaufspreis ist der von Endkund:innen für den Artikel gezahlte Preis nach Abzug gewährter Rabatte, ohne Versandkosten. Die Lizenzbeteiligung schließt eine etwa vom Verein geschuldete Umsatzsteuer ein.
(2) Der Anspruch entsteht für einen Artikel, wenn er bezahlt und ausgeliefert ist und 30 Tage nach Auslieferung nicht widerrufen, zurückgegeben, storniert oder durch die Zahlungsdienstleisterin zurückgebucht wurde. Wird ein Artikel danach erstattet, verrechnet Clubary die darauf entfallende Beteiligung mit der nächsten Abrechnung.
(3) Clubary rechnet die Lizenzbeteiligung nach Ablauf jedes Kalenderquartals ab und übermittelt dem Verein die Abrechnung in Textform. Die Abrechnung nennt die Zahl der Artikel, die Verkaufspreise, die Beteiligung und etwaige Verrechnungen. Clubary zahlt den Betrag innerhalb von 30 Tagen nach Quartalsende auf das vom Verein angegebene Konto aus. Beträge unter 25 € werden auf das nächste Quartal vorgetragen, spätestens aber nach Ablauf eines Kalenderjahres und bei Vertragsende ausgezahlt.
(4) Einwände gegen eine Abrechnung erhebt der Verein innerhalb von sechs Wochen nach Zugang in Textform. Gesetzliche Ansprüche des Vereins nach Ablauf dieser Frist bleiben unberührt.
§ 13 Laufzeit und Beendigung für Vereine
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen.
(2) Nach Vertragsende nimmt Clubary den Vereinsshop offline und nimmt keine neuen Bestellungen mehr an. Bestellungen, die vor dem Vertragsende eingegangen sind, führt Clubary aus; dafür und für Reklamationen, Ersatzlieferungen und Widerrufe gilt das Nutzungsrecht nach § 11 Abs. 4 fort. Clubary rechnet die bis dahin entstandene Lizenzbeteiligung ohne Mindestbetrag ab. Produktbilder mit Vereinszeichen entfernt Clubary innerhalb von 30 Tagen, soweit sie nicht zur Abwicklung oder aufgrund gesetzlicher Pflichten benötigt werden.
Teil C: Besondere Bestimmungen für Druckpartner
§ 14 Produktion für Vereinsshops
(1) Druckpartner stellen Waren für Vereinsshops her und versenden sie im Auftrag von Clubary direkt an Endkund:innen. Jede Bestellung in einem Vereinsshop, die Artikel des Druckpartners enthält, ist ein Einzelauftrag von Clubary an den Druckpartner. Für die Einzelaufträge gelten die Vorschriften über den Kauf (§ 650 BGB).
(2) Der Druckpartner pflegt im Partnerkonto die Artikel, die er herstellen kann, mit Produktionspreis, Materialangaben und Lieferzeit. Änderungen gelten für Aufträge, die nach der Änderung eingehen.
(3) Einzelaufträge erreichen den Druckpartner über das Partnerkonto und per E-Mail, mit druckfertigen Druckdaten. Der Druckpartner kann einen Auftrag innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang im Partnerkonto ablehnen, wenn er ihn nicht ordnungsgemäß ausführen kann, etwa weil Druckdaten fehlerhaft sind, Material nicht lieferbar ist oder ein Motiv erkennbar Rechte Dritter verletzt. Die Ablehnung ist zu begründen. Nach Ablauf der Frist gilt der Auftrag als angenommen; eine spätere Ablehnung ist nur aus Gründen zulässig, die der Druckpartner nicht vorhersehen konnte.
(4) Der Druckpartner stellt die Ware innerhalb der im Partnerkonto angegebenen Lieferzeit her und übergibt sie an einen Versanddienstleister. Er erfasst die Sendungsnummer im Partnerkonto. Zeichnet sich eine Verzögerung ab, teilt er das unverzüglich im Partnerkonto oder in Textform mit.
(5) Der Druckpartner verwendet Druckdaten und Vereinszeichen nur zur Ausführung der Aufträge von Clubary. Er bietet Waren mit Vereinszeichen nicht selbst an und löscht Druckdaten, wenn sie für Aufträge, Reklamationen und gesetzliche Pflichten nicht mehr benötigt werden.
(6) Waren werden neutral, ohne Werbung für den Druckpartner und ohne Preisangaben verpackt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Druckpartner beachtet die für ihn geltenden Pflichten aus dem Verpackungsgesetz und stellt Clubary die für die Produktsicherheit und Textilkennzeichnung nötigen Angaben zu seinen Artikeln bereit.
§ 15 Qualität, Mängel und Retouren
(1) Die Ware muss der Artikelbeschreibung im Partnerkonto und den Druckdaten entsprechen. Farben, Position und Größe des Motivs dürfen nur in dem Umfang abweichen, der bei dem jeweiligen Veredelungsverfahren üblich ist. Der Druckpartner prüft jede Ware vor dem Versand.
(2) Da die Ware direkt an Endkund:innen geht, prüft Clubary sie nicht bei Ablieferung. Clubary zeigt Mängel an, sobald sie ihr durch eine Reklamation oder anderweitig bekannt werden. Soweit § 377 HGB anwendbar ist, gilt eine Mängelanzeige als rechtzeitig, wenn sie innerhalb von zehn Werktagen nach Kenntnis erfolgt. Ein aussagekräftiges Foto der Reklamation genügt als Nachweis, soweit der Mangel darauf erkennbar ist.
(3) Bei einem Mangel stellt der Druckpartner innerhalb seiner Lieferzeit auf eigene Kosten Ersatz her und versendet ihn an die Endkund:in, soweit Clubary nicht eine andere Form der Nacherfüllung verlangt. Die Rücksendung der mangelhaften Ware kann Clubary im Einzelfall erlassen. Liefert der Druckpartner nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist, darf Clubary die Ware anderweitig herstellen lassen und die Mehrkosten verrechnen. Die gesetzlichen Rückgriffsrechte von Clubary (§§ 445a, 478 BGB) bleiben unberührt.
(4) Widerrufs- und Reklamationsretouren von Endkund:innen gehen an die Retourenadresse des Druckpartners. Der Druckpartner nimmt sie an, prüft sie und meldet Clubary innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang den Zustand im Partnerkonto oder in Textform. Über Erstattungen an Endkund:innen entscheidet Clubary. Einwandfreie Rücksendungen verwahrt der Druckpartner bis zu einer Entscheidung von Clubary über ihren Verbleib.
(5) Stellt der Druckpartner wiederholt mangelhafte Ware her oder überschreitet er wiederholt seine Lieferzeit, darf Clubary nach erfolgloser Abmahnung Aufträge anderweitig vergeben oder den Vertrag nach § 25 kündigen.
§ 16 Produktionspreise und Abrechnung
(1) Für jeden ausgeführten Auftrag erhält der Druckpartner den Produktionspreis, der bei Eingang der Bestellung im Partnerkonto hinterlegt war, zuzüglich der dort hinterlegten Versandpauschale. Ob die Preise zuzüglich Umsatzsteuer gelten, richtet sich nach der Angabe im Partnerkonto.
(2) Clubary rechnet ausgeführte Aufträge monatlich ab. Ausgeführt ist ein Auftrag, wenn die Ware versandt oder an die Endkund:in übergeben ist. Die Abrechnung nennt Aufträge, Produktionspreise, Versandpauschalen und Verrechnungen, etwa für Mängel nach § 15. Clubary zahlt innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des Abrechnungsmonats.
(3) Für Aufträge, die der Druckpartner zulässig abgelehnt hat, entsteht kein Anspruch. Storniert Clubary einen angenommenen Auftrag, weil die Endkund:in widerrufen hat oder aus einem anderen Grund, der nicht beim Druckpartner liegt, erstattet Clubary die bis dahin nachweislich entstandenen Kosten, höchstens den Produktionspreis.
(4) Endkundenrechnungen stellt Clubary. Das Risiko, dass Endkund:innen nicht zahlen, trägt Clubary.
§ 17 Eigener Shop des Druckpartners (Partnershop)
(1) Bietet Clubary dem Druckpartner einen eigenen Shop an, verkauft der Druckpartner dort Waren aus seinem Sortiment im eigenen Namen. Clubary stellt die technische Plattform bereit und wird nicht Vertragspartei der Kaufverträge. Der Druckpartner ist für die gegenüber Endkund:innen geltenden Pflichten verantwortlich, insbesondere für Impressum, Preisangaben, Widerrufsbelehrung, Verkaufsbedingungen, Gewährleistung und Produktsicherheit. Clubary stellt dafür Vorlagen bereit, ersetzt aber keine Prüfung durch den Druckpartner. Die Einzelheiten, insbesondere zur Zahlungsabwicklung und zu einem Entgelt, vereinbaren die Parteien vor dem Start in Textform.
(2) Die Reihenfolge der Artikel im Partnershop bestimmt der Druckpartner. Clubary betreibt kein Verzeichnis oder Suchranking, in dem Partnershops untereinander gereiht werden, und nimmt für Platzierungen kein Entgelt.
(3) Clubary verkauft in Vereinsshops eigene Waren, die auch vom Druckpartner hergestellt sein können. Clubary behandelt diese Waren gegenüber den Artikeln im Partnershop nicht bevorzugt, etwa durch Verlinkung, Datenzugang oder Funktionen.
(4) Der Druckpartner erhält Zugriff auf die Bestell- und Kundendaten seines Partnershops, soweit er sie für die Abwicklung der Kaufverträge benötigt, sowie auf Auswertungen zu seinem Shop. Clubary nutzt diese Daten nur für den Betrieb der Plattform, die Zahlungsabwicklung, die Missbrauchsabwehr und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und gibt sie nicht zu Werbezwecken an Dritte weiter. Nach Vertragsende kann der Druckpartner seine Bestelldaten 30 Tage lang exportieren.
(5) Der Druckpartner darf seine Waren auch außerhalb der Plattform zu anderen Bedingungen anbieten.
§ 18 Firmenshops des Druckpartners
(1) Druckpartner können über die Plattform Firmenshops für ihre eigenen Firmenkund:innen betreiben. Kaufverträge über die Waren kommen ausschließlich zwischen dem Druckpartner und der Firma zustande. Der Druckpartner stellt der Firma die Waren selbst in Rechnung; Clubary wird nicht Vertragspartei und haftet nicht für Zahlungen der Firma.
(2) Bestellungen aus einem Firmenshop übermittelt Clubary dem Druckpartner per E-Mail und im Partnerkonto, auf Wunsch zusätzlich als Importdatei für seine Warenwirtschaft. Der Druckpartner prüft übermittelte Daten vor der Weiterverarbeitung; für die Kompatibilität der Importdatei mit einer bestimmten Software übernimmt Clubary keine Gewähr, es sei denn, sie wurde ausdrücklich zugesagt.
(3) Für jeden Firmenshop, den der Druckpartner betreibt, zahlt er Clubary 30 € je angefangenen Kalendermonat, in dem der Shop freigeschaltet ist. Clubary stellt das Entgelt monatlich im Voraus in Rechnung. Das Entgelt der Firma an Clubary nach Teil D bleibt davon unberührt.
(4) Der Druckpartner kann einen Firmenshop mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform abbestellen. Endet der Vertrag der Firma mit Clubary, endet auch die Pflicht des Druckpartners zur Zahlung für diesen Shop zum selben Zeitpunkt.
§ 19 Laufzeit und Beendigung für Druckpartner
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Druckpartner kann ihn mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen. Clubary kann ihn mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen und teilt die Gründe spätestens 30 Tage vor Wirksamwerden der Kündigung in Textform mit.
(2) Angenommene Aufträge führt der Druckpartner auch nach Vertragsende aus. Für sie gelten diese Bestimmungen fort, ebenso für Mängel und Retouren. Clubary rechnet ausgeführte Aufträge nach Vertragsende abschließend ab.
Teil D: Besondere Bestimmungen für Firmen
§ 20 Firmenshop
(1) Clubary stellt der Firma einen zugangsbeschränkten Shop bereit, über den Beschäftigte und andere von der Firma berechtigte Personen Waren bestellen. Clubary richtet den Shop im Design der Firma ein, hinterlegt die Zugangsregeln und legt die Artikel mit den zwischen Firma und Druckpartner vereinbarten Preisen an.
(2) Kaufverträge über die Waren kommen ausschließlich zwischen der Firma und ihrem Druckpartner zustande, zu den zwischen ihnen vereinbarten Bedingungen. Der Druckpartner stellt die Waren der Firma in Rechnung. Clubary ist nicht Verkäufer, nicht Vertragspartei der Kaufverträge und für Lieferung, Qualität und Gewährleistung der Waren nicht verantwortlich. Im Shop wird der Druckpartner als Verkäufer angegeben.
(3) Die Firma legt fest, wer bestellen darf, etwa alle Personen mit einer bestätigten E-Mail-Adresse ihrer Domain oder einzeln freigeschaltete Adressen. Sie verwaltet diese Regeln im Partnerkonto und entfernt Personen, die nicht mehr bestellen dürfen. Bestellungen berechtigter Personen gelten im Verhältnis zu Clubary als von der Firma veranlasst.
(4) Die Firma kann einzelnen Personen Gutscheine ausstellen. Ein Gutschein ist an eine E-Mail-Adresse gebunden, berechtigt zu einer Bestellung bis zu seinem Betrag innerhalb seiner Gültigkeit und begründet kein Guthaben. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Nicht genutzte Beträge verfallen. Abgerechnet wird die Bestellung zwischen Firma und Druckpartner.
§ 21 Entgelt und Tarife
(1) Die Firma zahlt das monatliche Entgelt des bei Vertragsschluss vereinbarten Tarifs. Maßgeblich für den Tarif ist die Zahl der Personen, die im Shop bestellen können. Eine Einrichtungsgebühr fällt nicht an, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Clubary stellt das Entgelt monatlich im Voraus in Rechnung. Wechsel in einen anderen Tarif werden zum nächsten Abrechnungsmonat wirksam.
(3) Wird der Shop über einen Druckpartner vermittelt, ändert das am Entgelt der Firma nichts.
§ 22 Laufzeit und Beendigung für Firmen
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats in Textform kündbar. Individuelle Tarife mit jährlicher Abrechnung laufen für die dort vereinbarte Zeit.
(2) Nach Vertragsende nimmt Clubary den Shop offline. Bestellungen, die vor dem Vertragsende eingegangen sind, übermittelt Clubary noch an den Druckpartner. Die Firma kann ihre Bestelldaten bis 30 Tage nach Vertragsende exportieren oder bei Clubary anfordern. Danach löscht Clubary die personenbezogenen Daten des Shops, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Teil E: Schlussbestimmungen
§ 23 Haftung
(1) Clubary haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Gesellschafter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Clubary.
§ 24 Höhere Gewalt
Ist eine Partei durch Ereignisse außerhalb ihres Einflussbereichs an der Leistung gehindert, etwa durch Naturereignisse, Pandemien, Streiks, behördliche Maßnahmen oder großflächige Ausfälle von Energie, Internet oder wesentlichen Dienstleistern, ruht die betroffene Leistungspflicht für die Dauer der Störung und eine angemessene Anlaufzeit. Die Partei informiert die andere unverzüglich. Dauert die Störung länger als sechs Wochen, können beide Parteien den Vertrag kündigen. Die Haftung nach § 23 bleibt unberührt.
§ 25 Kündigung aus wichtigem Grund
Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Clubary insbesondere vor bei schwerwiegenden oder trotz Abmahnung wiederholten Verstößen gegen diese AGB, bei der Nutzung der Plattform für rechtswidrige Zwecke und bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsentgelten. Clubary teilt die Gründe in Textform mit.
§ 26 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei, insbesondere Preise, Konditionen, Druckdaten und Kundendaten, vertraulich und nutzen sie nur für die Zusammenarbeit. Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder offengelegt werden müssen. Die Pflicht besteht drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort.
§ 27 Datenschutz
(1) Jede Partei verarbeitet personenbezogene Daten in eigener Verantwortung, soweit in diesem Paragraphen nichts anderes bestimmt ist. Einzelheiten zur Verarbeitung durch Clubary enthält die Datenschutzerklärung.
(2) Soweit Clubary personenbezogene Daten im Auftrag eines Partners verarbeitet, insbesondere Zugangsregeln und E-Mail-Adressen von Beschäftigten im Firmenshop, und soweit ein Druckpartner Adressdaten von Endkund:innen aus Vereinsshops im Auftrag von Clubary verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Diese geht den AGB vor.
(3) Vereine erhalten keine Bestell- oder Adressdaten von Endkund:innen, sondern zusammengefasste Auswertungen ihres Shops.
§ 28 Änderungen dieser AGB
(1) Clubary kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht, etwa eine Änderung der Rechtslage oder Rechtsprechung, neue Funktionen oder geänderte Abläufe, und die Änderung den Partner nicht unangemessen benachteiligt. Clubary teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und hebt sie hervor. Der Partner kann bis zum Wirksamwerden widersprechen oder den Vertrag fristlos kündigen. Widerspricht er nicht, gelten die Änderungen als angenommen; darauf weist Clubary in der Mitteilung gesondert hin.
(2) Änderungen der Entgelte, der Lizenzbeteiligung, der Produktionspreise oder der Hauptleistungspflichten werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Partners in Textform wirksam. Stimmt er nicht zu, gelten die bisherigen Bedingungen fort; das Recht beider Parteien zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(3) Kürzere Fristen gelten, soweit Clubary zu einer Änderung gesetzlich oder behördlich verpflichtet ist oder sie zur Abwehr einer unvorhergesehenen Gefahr für die Plattform oder für Endkund:innen erforderlich ist.
§ 29 Kontakt und Beschwerden
Zentrale Kontaktstelle für Partner, Nutzer:innen und Behörden, auch im Sinne der Art. 11 und 12 des Digital Services Act, ist [email protected]. Die Kommunikation ist auf Deutsch und Englisch möglich. Beschwerden beantwortet Clubary in der Regel innerhalb von zehn Werktagen.
§ 30 Schlussbestimmungen
(1) Erklärungen nach diesen AGB bedürfen der Textform, soweit nichts anderes bestimmt ist. Erklärungen an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse des Partners gelten als zugegangen, wenn sie dort unter gewöhnlichen Umständen abrufbar sind.
(2) Clubary kann den Vertrag auf eine Gesellschaft übertragen, die das Geschäft von Clubary fortführt. Clubary teilt dies vorher in Textform mit. Der Partner kann den Vertrag in diesem Fall innerhalb von vier Wochen nach der Mitteilung fristlos kündigen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(4) Sind beide Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Clubary.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.